Aufgrund der aktuellen Covid-19 Verordnung muss der Handel* ab Dienstag, 11. Jänner sicherstellen, dass nur Kund:innen mit gültigem 2G-Nachweis einkaufen. Damit ihr in der WEBERZEILE diesen Nachweis beim Einkaufen nur einmal erbringen müsst, gibt’s unseren freiwilligen 2G-Check Service.

 

Für alle, die den 2G-Nachweis nicht bei jedem Shop, sondern nur einmal vorweisen wollen, haben wir beim Besucher-Service (OG) eine 2G-Check Stationen eingerichtet.

 

So funktioniert’s:

  1. An einer unserer 2G-Check Stationen 2G-Nachweis vorzeigen.
  2. Stempel am Handrücken erhalten.
  3. Und schon kann das Shopping-Erlebnis losgehen!

 

Dieser Service ist freiwillig und soll für ein entspanntes Shoppingerlebnis, ohne zusätzliche 2G Kontrolle, sorgen. Natürlich steht es euch auch frei, den 2G Nachweis in jedem Shop einzeln zu erbringen.

*ausgenommen Lebensmittelhandel, Drogeriemärkte und Grundversorgung

 

Regelungen für Kinder
Die Verpflichtung zum Vorweis eines gültigen 2G-Nachweises gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Somit benötigen unter 12-jährige keinen eigenen G-Nachweis, um mit ihren Eltern ins Restaurant oder Einkaufen gehen zu dürfen.

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben mit dem Ninja-Pass Zutritt (gültig bis zur 9. Schulstufe, Stichtag: 1.09.2006). Nach Beendigung des neunten Schuljahres bedürfen Jugendliche, wie Erwachsene, eines 2G-Nachweises.

 

Vielen lieben Dank für Eure Mithilfe!